TIERISCHE ABFÄLLE
CONTAINER - NATURFREUNDEWEG
Bei der Entsorgung von tierischen Abfällen ist folgende Vorgangsweise gesetzlich vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden:
- Grundsätzlich können Tiere bzw. tierische Abfälle bis zu 30 kg auf eigenem Grund vergraben werden, sofern dies umwelthygienisch unbedenklich ist.
- Ab einem Gewicht von 31 kg werden die Tiere bzw. Abfälle direkt von der Tierkörperverwertung abgeholt.
- Wenn Sie verendete Tiere oder tierische Abfälle in die Kühlbehälter entsorgen wollen, werden Sie gebeten, unbedingt folgende Vorgangsweise einzuhalten:
- Entsorgung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr:
Beim Gemeindeamt unter der Nummer 5374 anrufen, ein Bediensteter muss bei der Entsorgung anwesend sein.
- Entsorgung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr:
Aus hygienischen Gründen wäre es vorteilhaft, wenn das Entsorgungsgut in Kübeln geliefert wird.