TIERISCHE ABFÄLLE

CONTAINER - NATURFREUNDEWEG

Bei der Entsorgung von tierischen Abfällen ist folgende Vorgangsweise gesetzlich vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden:

  • Grundsätzlich können Tiere bzw. tierische Abfälle bis zu 30 kg auf eigenem Grund vergraben werden, sofern dies umwelthygienisch unbedenklich ist.
     
  • Ab einem Gewicht von 31 kg werden die Tiere bzw. Abfälle direkt von der Tierkörperverwertung abgeholt.
     
  • Wenn Sie verendete Tiere oder tierische Abfälle in die Kühlbehälter entsorgen wollen, werden Sie gebeten, unbedingt folgende Vorgangsweise einzuhalten:
    • Entsorgung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr:
      Beim Gemeindeamt unter der Nummer 5374 anrufen, ein Bediensteter muss bei der Entsorgung anwesend sein.

Aus hygienischen Gründen wäre es vorteilhaft, wenn das Entsorgungsgut in Kübeln geliefert wird.

 

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